Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Du möchtest dich über das Thema Glasfaser informieren? Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten zusammengestellt. Solltest du keine passende Antwort finden, kontaktiere uns gerne telefonisch unter der 04321 202-2750 oder per E-Mail unter glasfaser@swn.net.

Informationen und Fragen rund um deinen Glasfaseranschluss

  • Wann wird mein Vertrag aktiviert?

    Du erhältst von uns aktiv eine Terminbestätigung, sobald die Aktivierung in die Wege geleitet wurde. Aufgrund der Vielzahl an durchzuführenden Aktivierungen hoffen wir, dass wir jedem einzelnen Kunden gerecht werden können und auch deine Aktivierung schon bald stattfinden kann.

  • Wieso habe ich noch keine Rückmeldung zu meinem Auftrag erhalten?

    In der Regel bestätigen wir dein Vertragsverhältnis innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluss. Solltest du dennoch noch keine Bestätigung bekommen, bitten wir um Nachsicht und sind uns sicher, dass auch du in Kürze etwas von uns hörst. Wenn du dir jedoch unsicher bist, dann frag gerne bei unserem Kundenservice unter der Rufnummer 04321 202-2750 nach.

    Nach Vertragsbearbeitung verweisen wir gerne für weitere Informationen auf die Fragen „Wann wird beim Vertrag aktiviert?“, wenn du bereits einen Glasfaseranschluss hast oder auf den Punkt „Wann wird mein Anschluss gebaut?“, wenn dein Objekt noch erschlossen werden muss.

  • Wann wird mein Anschluss gebaut?

    Wir möchten dir mitteilen, dass die Bearbeitung des Baus für deinen Anschluss jederzeit vorangetrieben wird, auch wenn es nicht zu jedem Zeitpunkt bei dir ersichtlich ist.

    Zum Bau gehören nicht nur die physischen Arbeiten bei dir vor Ort, sondern auch die Bauplanung, inklusive der Einholung einer Baugenehmigung sowie die technische Vorbereitung im Technikstandort. Zuvor findet eine Hausanschlussbegehung statt. Hierfür kontaktieren wir dich telefonisch innerhalb von 2-4 Wochen nach Erhalt der Auftragsbestätigung

    Durch die aktuelle Gesundheitssituation versuchen wir jedem einzelnen Bau gerecht zu werden und schnellstmöglich eine Realisierung darzustellen.

    Allerdings kann sich auch aufgrund eines hohen Aufkommens neu zu bauender Glasfaseranschlüsse und das Aufholen der verschobenen Hausanschlüsse die geplante Fertigstellung verschieben.

    Generell beträgt der gesamte Realisierungszeitraum ab Erhalt der Auftragsbestätigung derzeit ca. 6-9 Monate.

    Sobald Bauarbeiten an deinem Anschluss geplant sind, kommt die beauftragte Baufirma zwecks Terminabsprache aktiv auf dich zu.

    Schon jetzt bedanken wir uns für deine Geduld und das damit verbundene Verständnis!

  • Mein Internet funktioniert nicht.

    Solltest du WLAN nutzen und keine Internetverbindung möglich sein, prüfe bitte, ob das Internet mit einem kabelgebundenen Endgerät verfügbar ist.

    Falls die Internetnutzung weiterhin nicht möglich ist, trenne sowohl das Netzabschlussgerät als auch deinen Router für einige Minuten vom Strom und stelle dann die Stromversorgung wieder her.

    Nachdem die Geräte wieder hochgefahren sind und weiterhin keine Nutzung möglich ist, kontaktiere uns gerne telefonisch unter 04321 202-301 oder schreiben uns unter Angabe deiner Kundennummer eine E-Mail an technik-telko@swn.net

  • Meine Verbindung ist langsam oder ich habe häufige Verbindungsabbrüche.

    Bei der Nutzung einer WLAN-Verbindung ist zu beachten, dass eine Funktechnologie durch vielfache externe Einflüsse beeinträchtigt werden kann.

    Da wir keinen Einfluss darauf haben, bitten wir dich, eine Prüfung der Internetverbindung mit einem kabelgebundenen Endgerät durchzuführen.

    Um die Geschwindigkeit zu prüfen, führe bitte mindestens drei Mal im Abstand von einigen Minuten Tests über die Internetseite www.speedtest.net durch und schicke uns die Ergebnisse unter Angabe deiner Kundennummer per E-Mail an technik-telko@swn.net.

  • Die Telefonie ist nur eingeschränkt oder gar nicht verfügbar.

    Wenn du Störungen bei der Telefonie hast, trenne bitte deinen Router für einige Minuten vom Strom und stelle dann die Stromversorgung wieder her.

    Nachdem der Router wieder hochgefahren ist und weiterhin Fehler bei der Telefonie auftreten, schreibe uns unter Angabe deiner Kundennummer eine E-Mail an technik-telko@swn.net und teile uns mehrere Anrufbeispiele mit folgenden Angaben mit:

    • Datum und Uhrzeit
    • A-Rufnummer (Nummer des Anrufers)
    • B-Rufnummer (angerufene Nummer)
    • Was hat der Anrufer wann gehört: Stille? Besetzt-Zeichen?  Ansage (wenn ja: welche?)
  • Wie kann ich die Änderung meiner Bankverbindung mitteilen?

    Du kannst uns ein neues SEPA-Lastschriftmandat erteilen, indem du uns dieses Schreiben ausgefüllt und unterschrieben zusenden.

    Hast du uns bereits deine neue Bankverbindung mitgeteilt, werden wir diesen Änderungswunsch für den entsprechenden Einzug berücksichtigen und dir die Änderung bestätigen.

  • Wie ist der Status in meinem Vermarktungsgebiet?

    Alle Informationen rund um den Ausbau erhältst du hier auf unserer Internetseite unter dem jeweiligen Aktionsgebiet. Zusätzlich wirst du persönlich benachrichtigt, sobald der Ausbau beginnt und dein Vertrag wirksam wird.

  • Wann bekomme ich eine Rückmeldung zu meiner Kündigung?

    Aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation und interner Systemumstellungen kann es derzeit etwas länger als gewünscht dauern, bis wir deine Kündigung bearbeiten können.

    Wenn du eine E-Mail-Eingangsbestätigung von uns bekommen hast, kannst du sicher sein, dass wir deine E-Mail erhalten haben und sie bearbeiten werden.

    Zur Berechnung der Kündigungsfrist bei ordentlichen Kündigungen legen wir das Eingangsdatum deiner Kündigung zugrunde. Das heißt, in diesem Fall kommt es nicht darauf an, wann wir deinen Vorgang bearbeiten, sondern wann uns deine Kündigung erreicht hat.

    Handelt es sich bei deiner Kündigung um eine außerordentliche Kündigung, gilt dasselbe. Falls du für deine außerordentliche Kündigung noch keinen entsprechenden Nachweis erbracht hast (Meldebestätigung, Kopie des neuen Miet- oder Kaufvertrages, usw.), dann denke bitte daran, uns diesen nachzureichen – gerne per E-Mail an vertrieb-telko@swn.net.

    Danke für dein Verständnis.

Informationen und Fragen rund das neue Gesetz für Telekommunikation

  • Was ist das GBE?

     

    GBE steht für das Glasfaserbereitstellungsentgelt und löst die TV-Grundversorgung ab. Bei dem GBE handelt es sich um ein Entgelt, welches für den FTTH-Vollausbau eines Mehrfamilienhauses von der Person mit Eigentum an SWN gezahlt wird. Der GBE-Vertrag ist somit Grundlage des Ausbaus.
  • Was passiert mit Bestandsverträgen zur TV-Grundversorgung?

    Wir kontaktieren alle Eigentümer mit TV-Grundversorgungsverträgen, um eine Umstellung auf GBE-Verträge, nach Einwilligung, durchzuführen.

  • Was verändert sich für mich als Mehrfamilienhaus-Eigentümer mit der TKG-Novelle?

    Wir haben die Produkte im Bereich der Mehrfamilienhäuser angepasst und die Rechnungsstellung für GBE-Verträge transparenter gestaltet.

  • Gibt es ein Produkt mit 12-monatiger Laufzeit?

    Wenn Sie ein Produkt mit 12-monatiger Laufzeit wünschen, können Sie das XL-Produkt (12) wählen.

  • Wann erhalten Bewohner*innen eines Mehrfamlienhauses mit GBE-Vertrag ihren Rabatt auf die monatliche Nutzung?

    Nach Ablauf des Neukundenrabattes (sofern gegeben) wird der Rabatt automatisch mit der monatlichen Rechnungsstellung verrechnet. Ausnahme bei Produkten:

    • TV only
  • Verändern sich meine Vertragslaufzeiten?

    Die Mindestvertragslaufzeit ändert sich nicht, lediglich eine automatische Vertragsverlängerung wurde von 6 Monaten auf 1 Monat angepasst. 

  • Wieso erreiche ich nicht die Bandbreiten, die ich bestellt habe?

    Voraussetzungen für die Bandbreitenmessung findest du hier:
    https://www.stadtwerke-neumuenster.de/glasfaser/services/speedtest

  • Inwiefern verändern sich meine Kündigungsfristen?

    Die Mindestvertragslaufzeit ändert sich nicht. Die automatische Vertragsverlängerung, und somit Ihre Kündigungsfristen nach der Mindestvertragslaufzeit, verkürzen sich von sechs Monaten auf einen Monat.

  • Was passiert mit meiner E-Mail-Adresse nach meiner Kündigung?

    Deine swn-nett E-Mail-Adressen werden in unseren Systemen nachgehalten.

Fragen rund um GIGA⁵ und zum Thema Glasfaser

  • Wo kann ich mich über Glasfaser von SWN informieren?

    Alle Informationen findest du auf unserer Internetseite. 

    Wir sind auch persönlich für dich da und beraten dich gern! Besuche uns während des Aktionszeitraums an unseren Service-Punkten direkt bei dir vor Ort oder im SWN-Kundenzentrum am Kuhberg 35-37 in Neumünster.

    Telefonisch ist das SWN-Team unter der Rufnummer 04321 202-2750 gern für dich da oder schreibe uns eine E-Mail.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer kupferbasierten Internetanbindung und einer Glasfaseranbindung?

    Im Gegensatz zu herkömmlichen Internet-/ Telefonleitungen über das Kupferkabel bietet eine Glasfaseranbindung die aktuell höchsten Übertragungsraten. Die Daten werden mittels Lichtteilchen in Lichtgeschwindigkeit übertragen. Dadurch unterliegen sie - anders als bei Kupferkabeln - keinen entfernungs- und witterungsbedingten Signalverlusten. Eine stabile Bandbreite ist damit rund um die Uhr gegeben.

  • Wie bestelle ich GIGA⁵?

    GIGA⁵ kannst du superleicht online bestellen:

    Oder wie folgt die Formulare ausfüllen und uns per Post zuschicken:

    1. Auftragsformular ausfüllen
    Mit dem Auftragsformular bestellst du das gewünschte GIGA⁵-Produkt. Bitte beachte, dass wir zwei Unterschriften benötigen: Für die Einzugsermächtigung und für die Auftragserteilung.

    2. Grundstücksnutzungsvertrag ausfüllen
    Hiermit erlaubst du bzw. erlaubt die Person mit Eigentum uns, alle für den Glasfaseranschluss notwendigen Arbeiten auf dem Grundstück und am Gebäude durchzuführen. Bitte lasse diesen Vertrag vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschreiben.

    3. Alles in den Antwortumschlag stecken – und ab die Post!
    Wenn du die oben genannten drei Formulare ausgefüllt hast, sende diese bitte in dem bereits adressierten Antwortumschlag an uns zurück.

    Gern senden wir dir auf Wunsch alle Vertragsunterlagen auch per Post zu, Rufe uns einfach unter 04321 202-2750 an oder schreibe uns eine E-Mail.

  • Was bedeutet GIGA⁵?

    Mit den neuen GIGA⁵-Produkten bekommst du zusätzlich zum hochmodernen und lichtschnellen SWN-Glasfasernetz unsere 5 Sterne GIGA-Garantien gleich dazu:

    • Immer das schnellste Netz
    • Immer Kunde erster Klasse
    • Bestes WLAN für Zuhause
    • Keine doppelten Kosten
    • Kompetenz aus der Region
  • Was sind die 5 Sterne GIGA-Garantien für mein Zuhause?

    Immer das schnellste Netz
    Die Glasfaser wird bis in dein Haus oder deine Wohnung gelegt und endet nicht, wie bei anderen Anbietern, im Straßenverteiler. Dein Vorteil: Im Gegensatz zu den alten Kupfer- oder KOAX-Netzen ist die Übertragungsgeschwindigkeit bei uns garantiert. Nur ein solches Glasfasernetz kann dir zukünftig immer den schnellsten Internetzugang bieten!

    Immer Kunde erster Klasse
    Bei uns bleiben auch die Bestandskundinnen und Bestandskunden immer Kunden erster Klasse. Wenn wir unsere Produkte und Leistungen weiter verbessern, profitierst auch du als Bestandskunde davon. Garantiert ohne Zusatzkosten!

    Bestes WLAN für Zuhause
    Wenn du dich für unsere Hardware entscheidest, bekommst du ohne Aufpreis die beste Technik, um deine heimischen vier Wände optimal mit WLAN zu versorgen. Die WLAN-Ausleuchtung und -Installation übernimmt ein SWN-Techniker für dich!

    Keine doppelten Kosten
    Du zahlst bei uns erst, wenn deine Vertragslaufzeit bei deinem aktuellen Anbieter abgelaufen ist. In der Übergangszeit begeistern wir dich trotzdem schon mit unserem 5-Sterne-Netz, sobald dein Anschluss fertig ist – und das alles kostenlos!

    Kompetenz aus der Region
    Wir sind in Schleswig-Holstein flächenmäßig der größte Anbieter von Glasfasernetzen bis ins Haus! Ebenso sind wir ein innovatives und nachhaltiges Unternehmen, welches saubere Energie erzeugt und sich für den Klimaschutz einsetzt. Wir unterstützen die Menschen in Schleswig-Holstein dabei, sich mit modernster Glasfasertechnologie mit der Welt zu verbinden!

  • Warum weicht die Geschwindigkeit aus dem Speedtest von meiner gebuchten Geschwindigkeit ab?

    Es ist üblich, dass die in einem Speedtest angezeigte Internet-Geschwindigkeit nicht der tatsächlich gebuchten Datenübertragungsrate entspricht. Denn bei der Übertragung von Daten über das Internet werden zusätzlich zu der tatsächlichen Information (z. B. dem Inhalt einer E-Mail) weitere Nutzdaten, Protokolle und Informationen übermittelt (z. B. die IP-Adresse). Diese zusätzlichen Daten, auch Header-Daten genannt, werden in IP-Pakete verpackt. Dieses Verpacken erfordert in Summe einen Datenaufwand, der ca. 10 % der Gesamtdaten ausmacht.

    Die von uns angegebene Geschwindigkeit beinhaltet sowohl die zu übertragenen Inhalte als auch die verpackten Zusatzinformationen. Diese wird Bruttodatentransferrate genannt.

    Im Speedtest wird jedoch die tatsächliche Datenrate angezeigt, welche über die Leitung aktiv genutzt werden kann. Hier werden die Header-Daten nicht mit eingerechnet, so dass man auch von einer Nettotransferdatenrate spricht.

    Dadurch weicht die im Speedtest angezeigte Geschwindigkeit (Netto) von der gebuchten Datenübertragungsrate (Brutto) ab. Die gebuchte Internet-Geschwindigkeit ist somit tatsächlich am Anschluss verfügbar, ein Teil davon ist jedoch für die Übertragung der Zusatzinformationen bereits belegt und somit über einen Speedtest nicht erkennbar.

  • Was mache ich, wenn mein Internet, Telefon oder TV nicht einwandfrei funktionieren?

    Sollte dein Internet, Telefon oder TV nicht einwandfrei funktionieren, führe die folgenden Schritte in der entsprechenden Reihenfolge durch:

    1. Prüfe, ob das SWN-Endgerät (Router) und das graue Netzabschlussgerät (Genexis-Box) mit Strom versorgt sind.
    2. Trenne das SWN-Endgerät für zehn Sekunden vom Strom.
    3. Trenne das Netzabschlussgerät für zehn Sekunden vom Strom.
    4. Prüfe, ob das WLAN des SWN-Endgerätes aktiviert ist.
    5. Melde die Störung bei SWN unter 04321 202-301.

    Sollte eine größere Störung im Netz vorhanden sein, erfährst du dies u. a. über die Startseite auf dieser Internetseite.

  • Welche Möglichkeiten habe ich als Geschäftskunde?

    Hier gibt es Informationen zu GIGA5 für Geschäftskunden.

    Unser Geschäftskunden-Vertrieb berät Sie auch gern in einem persönlichen Gespräch!

    Michael Jahns · m.jahns@swn.net · 04321 202-6089
    Tom Mielke · t.mielke@swn.net· 04321 202-2892

  • Gibt es die Highspeed-Glasfaser auch für Mehrfamilienhäuser?

    Starten Sie mit Ihrem Mehrfamilienhaus in die Zukunft. Steigen Sie um auf SWN-Glasfaser und werten Sie Ihre Immobilie auf. Nicht nur Ihre Mieterinnen und Mieter profitieren von der zukunftssicheren Versorgung, sondern auch Sie als Eigentümer. Schaffen Sie sich einen langfristigen Wettbewerbsvorteil und steigern Sie den Wert Ihres Hauses. Mit der bequemen FTTH-Lösung (Fibre to the home) verlegen wir Glasfaser direkt in jede einzelne Wohnung.

    Ihre Ansprechpartner beraten Sie gern und beantworten Ihre Fragen rund um GIGA⁵ für Mehrfamilienhäuser: 

    Bastian Blankenstein · b.blankenstein@swn.net · 04321 202-2894

    Hier gibt es weitere Informationen zu GIGA5 in Mehrfamilienhäusern.

  • Derzeit besteht bei meinen Mietern kein Interesse an einem Glasfaseranschluss. Was kann ich tun?

    Sie könnten sich im Rahmen der Vermarktungsphase den Glasfaseranschluss kostenlos legen lassen und einen Internetvertrag für die Mindestlaufzeit von 24 Monaten abschließen. Der Glasfaseranschluss bleibt selbst bei Kündigung nach der Mindestvertragslaufzeit in der Immobilie erhalten und wird nicht zurückgebaut.

Fragen zu Aktionsgebieten und zur Erschließung

  • Mein gewünschter Glasfaser-Anschlusspunkt ist weiter als 20 Meter von der Straße entfernt.

    Der Preis für den Glasfaseranschluss beinhaltet die ersten 20 Meter ab privatem Grund. Ab dem 21. Meter berechnen wir 35 Euro (inkl. USt.) pro laufenden Meter. Eigenleistungen sind erst ab einer Gesamtlänge von 50 Metern möglich. Weitere Informationen dazu findest du hier oder telefonisch unter 04321 202-2750.  

  • Wie lange dauert die Bauzeit in den Aktionsgebieten und auf dem jeweiligen Grundstück?

    Die Tiefbauphase in den Aktionsgebieten ist von mehreren Faktoren abhängig, wie zum Beispiel der Länge der Strecke von einem Verteilerkasten zum nächsten, dem Straßenverlauf und dem Gelände. Die Arbeiten auf deinem Grundstück dauern nicht lange, wobei diese ebenfalls je nach Lage, Streckenlänge und Gelände variieren können.

  • Wie bzw. wo erfahre ich vom Ausbaustand?

    Alle Informationen rund um den Ausbau erhältst du auf unserer Internetseite. Zusätzlich wirst du persönlich benachrichtigt, sobald der Ausbau beginnt und dein Vertrag wirksam wird.

  • Was passiert, wenn die erforderliche Anschlussquote in einem Aktionsgebiet nicht erreicht wird?

    Wenn die erforderliche Anzahl an GIGA⁵-Verträgen innerhalb des Aktionszeitraumes nicht erreicht wird, kommt es nicht zum Ausbau des Glasfasernetzes. Deine Unterschrift ist nicht zu den jetzigen Konditionen für einen späteren Zeitpunkt gültig. Eine entsprechende Auflösungsklausel ist im Vertrag enthalten. Dir entstehen dann keine Kosten.

Fragen zu Vertragsunterlagen und -bedingungen

  • Wer kündigt meine alten Verträge?

    Den Telefonanschluss kündigen wir für dich und sorgen so dafür, dass du deine aktuellen Rufnummern behalten kannst. Voraussetzung für die Kündigung und Rufnummernmitnahme bei dem Altanbieter ist ein Anbieterwechselauftrag. Sofern du für Internet, Kabel-TV oder Preselection einen anderen Anbieter gewählt hast, musst du diese zusätzlichen Verträge dann bei dem jeweiligen Anbieter selbst kündigen. Aber warte hiermit bitte, bis wir dir einen voraussichtlichen Anschlusstermin nennen. Zur Vermeidung von Doppelzahlungen bitten wir dich, zu gegebener Zeit die Kündigungsbestätigung des Voranbieters einzureichen.

    Wichtig:
    Gehe jetzt keine Vertragsverlängerungen ein. Diese fallen oft auch bei Tarifwechseln an.

  • Ab wann muss ich für GIGA⁵ zahlen?

    Du musst erst dann für die GIGA⁵-Produkte zahlen, wenn du auch die Leistung in Anspruch nimmst und dein alter Vertrag ausgelaufen ist. In der Übergangszeit begeistern wir dich trotzdem schon mit unserem 5-Sterne-Netz, sobald dein Anschluss fertig ist – und das alles kostenlos!

  • Behalte ich meine alte Rufnummer?

    Ja! Die alte Rufnummer wird von uns kostenlos übernommen. Fülle dazu den Portierungsantrag aus, dieser ist den GIGA⁵-Vertragsunterlagen beigefügt. Allerdings kann es sein, dass dein Altanbieter eine Bearbeitungsgebühr erhebt.

  • Kann ich meine alte E-Mail-Adresse mitnehmen?

    In den meisten Fällen kannst du deine E-Mail-Adresse mitnehmen. Adressen sogenannter Free Mail-Anbieter (z. B. GMX, Google, Yahoo) können weiter genutzt werden. Sofern du Telekom-Kunde bist, gibt es die Möglichkeit über „E-Mail Basic-Postfach (free)“ Deine E-Mail-Adresse zu behalten. Hierzu musst du einige Änderungen im T-Online Kundenzentrum vornehmen. Bitte folge in diesem Fall der nachfolgenden Anleitung.

    1. Logge dich im Email-Center von T-Online ein und klicke dann am linken, oberen Bildschirmrand auf "Menü".
    2. Drücke auf "E-Mail-Adressen" und entscheide dich für den Button "Ändern".
    3. Suche eine neue E-Mail-Adresse aus und gib diese in das hierfür vorgesehene Feld ein. Prüfe, ob die neue E-Mail-Adresse noch verfügbar ist.
    4. Aktiviere unbedingt das Häkchen vor dem Satz "E-Mail-Adresse NICHT für 90 Tage sperren, so dass sie von einem Kunden sofort wieder verwendet werden kann".
    5. Klicke dann auf "Speichern".
    6. Steuere anschließend T-Online-Freemail an und richte dir einen Account mit deiner bisherigen E-Mail-Adresse ein. Du kannst deine aktuelle E-Mail-Adresse verwenden, da du die 90-tägige Sperrung aufgehoben hast. Bitte beachte: Pro Tag kann nur eine E-Mail-Adresse umgestellt werden!
    7. Bevor die endgültige Kündigung bei T-Online vorgenommen wurde, kannst du nun unter deiner neuen E-Mail-Adresse alle bisherigen E-Mails vorfinden. Unter der alten E-Mail-Adresse kannst du dann schon jetzt im Freemail-Account alle aktuellen E-Mails abrufen.
    8. Tipp: Denke daran, E-Mails und Kontakte vor der Kündigung zu sichern oder zu übertragen, sofern du diese auch weiterhin nutzen willst.
  • Ich möchte sofort nach Inbetriebnahme des SWN-Glasfasernetzes Fernsehen/Internet nutzen? Die Laufzeit meines Altvertrags ist aber noch nicht beendet?

    Kein Problem. Du zahlst bei uns erst, wenn deine Vertragslaufzeit bei deinem aktuellen Anbieter abgelaufen ist. In der Übergangszeit begeistern wir dich trotzdem schon mit unserem 5-Sterne-Netz, sobald dein Anschluss fertig ist – und das alles kostenlos!

    Vorabaufschaltung für TV 
    Wenn nicht im Produkt enthaltenzuzüglich 10 € pro Monat  
  • Ich habe eine Kündigung von meinem bisherigen Anbieter erhalten. Was muss ich tun?

    Bitte melde dich in diesem Fall schnellstmöglich telefonisch bei uns unter 04321 202-2750. Wir unterstützen dich bei der Suche nach einer praktikablen Übergangslösung.

  • Kann mein Altanbieter vor dem Wechsel zu SWN die Versorgung einstellen?

    Am 10. Mai 2012 trat das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft. Durch die Gesetzesänderung wurden die Rechte des Verbrauchers beim Anbieterwechsel in § 46 TKG grundlegend neu geregelt.

    Keine Abschaltung bei Vertragsende

    Hast du einen Anbieterwechsel eingeleitet und endet dein Vertrag mit deinem bisherigen Anbieter, darf dieser nicht einfach seine Leistung einstellen. Dein bisheriger Anbieter muss dich solange weiterversorgen, bis alle vertraglichen und technischen Details für den Wechsel zum neuen Anbieter geklärt sind.

    Zulässige Unterbrechung und Pflicht zur Weiterversorgung

    Am Tag der Umschaltung auf deinen neuen Anbieter kann es zwar zu einer Versorgungsunterbrechung kommen, diese Unterbrechung darf jedoch nicht länger als einen Kalendertag andauern. Gelingt die Umschaltung auf deinen neuen Anbieter zum angekündigten Termin nicht und bist du länger als einen Kalendertag ohne Telekommunikationsversorgung, ist zunächst der bisherige Anbieter zur Weiterversorgung verpflichtet.

    Weitere Informationen zum Anbieterwechsel findest du auch auf der Seite der Bundesnetzagentur.

  • Kann ich während meiner Vertragslaufzeit einen Produktwechsel vornehmen?

    Ja! Innerhalb der Vertragslaufzeit ist es kostenlos möglich, in ein höheres Produkt zu wechseln. Hast du beispielsweise das Produkt Home S mit 200 Mbit/s gewählt, ist es kein Problem, auf das Produkt M mit 400 Mbit/s zu wechseln. Der Wechsel kann zum nächsten Monat erfolgen, solange du uns in der ersten Woche des bestehenden Monats informieren. Mit einem Produktwechsel beträgt deine Mindestvertragslaufzeit wieder 24 Monate. Der Produktwechsel in ein niedrigeres Produkt ist erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit von 24 Monaten möglich.

  • Wie funktionieren die Treuerabatte?

    GIGA⁵-Kunden erhalten monatlich je 5 % Treuerabatt auf den Basispreis ihres gewählten GIGA⁵-Produktes, wenn sie Strom oder Erdgas bzw. Fernwärme von SWN beziehen. Beziehen die Kundinnen und Kunden also beides, gewährt SWN insgesamt 10 % Treuerabatt auf den GIGA⁵-Basispreis.

  • Warum muss ich den Grundstücksnutzungsvertrag unterschreiben?

    Mit dem Grundstücksnutzungsvertrag gibst du dein Einverständnis, dass dein Gebäude an das SWN-Glasfasernetz angeschlossen wird und SWN den dafür notwendigen privaten Grund nutzen kann. Weitere Verpflichtungen gehst du nicht ein.

  • Wer muss den Grundstücksnutzungsvertrag unterschreiben?

    Der Grundstücksnutzungsvertrag muss vom Grundstücks- bzw. Hauseigentümer unterschrieben werden. Die Mieterinnen und Mieter sind nicht unterschriftsberechtigt.  

  • Was muss ich bei einem Umzug beachten?

    Bei einem Umzug in ein von SWN mit Glasfaser versorgtes Objekt wird dein Vertrag fortgeführt. Bitte teile uns ca. 14 Tage vor deinem Umzug schriftlich mit, zu welchem Zeitpunkt und in welches Objekt du ziehst. Solltest du in ein nicht durch SWN mit Glasfaser versorgtes Objekt umziehen, bedarf es einer gesonderten Absprache mit uns. Die Gebühren für einen Umzug betragen einmalig 79 €.

    Umzugsformular Privatkunden
    Umzugsformular Geschäftskunden

  • Ich möchte meinen GIGA⁵-Vertrag kündigen. Was muss ich tun?

    Ein gelegter Glasfaseranschluss bleibt selbst bei Kündigung nach der Mindestvertragslaufzeit in der Immobilie erhalten und wird nicht zurückgebaut.

    Sollten wir dich nicht überzeugt haben, richte deine Kündigung 3 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit entweder per E-Mail an glasfaser@swn.net oder schriftlich an SWN Stadtwerke Neumünster GmbH (Bismarckstraße 51, 24534 Neumünster).

    Bitte schicke uns den Router an folgende Adresse zurück:

    Seloca GmbH c/o Stadtwerke NMS
    Barkauer Str. 121
    24145 Kiel

  • Warum fällt bei mir ein Regionalzuschlag an?

    In einigen ländlichen Regionen Schleswig-Holsteins können Regionalzuschläge in Höhe von 10,00 EUR auf den Grundpreis anfallen. Grund hierfür ist die teils weitläufige Bebauung in den Gebieten und die damit verbundenen hohen Investitionskosten des Glasfasernetzbaus. Nur durch diesen Zuschlag ist der Ausbau des zukunftsfähigen Glasfasernetzes im ländlichen Bereich wirtschaftlich umsetzbar.

Fragen zur Technik, Ausbau und Innenhausverkabelung

  • Wie groß sind die Gräben auf meinem privaten Grundstück und wer übernimmt die Wiederherstellung?

    Der Umfang der Baumaßnahmen hängt von den jeweiligen Gegebenheiten ab. Dementsprechend kann die Grabentiefe/-breite variieren. Im Regelfall ist der Graben 60 cm tief und 30 cm breit. Für eine komplette Wiederherstellung des vorgefundenen Ausgangszustandes sorgt SWN. Teilweise wird ohne Grabung gearbeitet, so dass die Oberflächen geschont werden. Dann wird lediglich am Haus ein kleines Kopfloch geöffnet.

  • Wo endet das Glasfaserkabel?

    Das SWN-Glasfaserkabel endet direkt am Netzabschlussgerät (Wandler "Genexis-Box") im Haus der Kundinnen und Kunden.

  • Wie kommt das Kabel in mein Haus?

    Ein kleines Bohrloch bringt dir die Zukunft ins Haus! Natürlich wird das Loch nach Verlegung des Kabels wieder wasser- und gasdicht abgesichert. Diese Arbeit dauert in der Regel nur einen Tag. Ob wir einen Graben in deinen Vorgarten anlegen müssen oder ob wir ohne einen Graben auskommen, entscheidet das von uns beauftragte Tiefbauunternehmen vor Ort.

  • Wie sieht es mit der hausinternen Verkabelung aus?

    Zunächst muss der Eigentümer/Verwalter des Grundstücks bzw. des Hauses einen Grundstücksnutzungsvertrag und einen Auftrag für einen Hausanschluss unterschreiben. Im Keller installieren wir in der Regel dann das Netzabschlussgerät, welches aus dem Glasfasersignal wieder ein für Telefon, Fernseher und PC lesbares elektrisches Signal macht. Das Koaxialkabel für den Fernseher kann direkt über einen F-Stecker an den Wandler angeschlossen werden. Der Pegel unseres Netzabschlussgeräts  liegt entweder bei ca. 80 dBuV oder ca. 90 dBuV. Sollte der Pegel von 90 dBuV bei dir zu hoch sein, rufe bitte bei uns unter 04321 202-2750 an. 

    Damit du alle TV- und Radiosender empfangen kannst, muss dein Koax-Netz Frequenzen bis 862 MHz übertragen können.

    Zusätzlich empfehlen wir, für die Internetanbindung deines Computers sowie die Anbindung unseres Endgerätes eine sogenannte CAT6- bis CAT7-Verkabelung vorzunehmen. Fragen dazu beantworten wir dir gerne telefonisch unter 04321 202-2750.

    Bei Fragen zur Innenhausverkabelung in Mehrfamilienhäusern kannst du dich direkt bei unserem Vertrieb unter 04321 202-6089 informieren.

  • Kann ich die Innenhausverkabelung selbst vornehmen?

    Die Kundinnen und Kunden sind für die Hausverkabelung verantwortlich und können somit selbst entscheiden, wer die Verkabelung vornimmt. SWN empfiehlt, alle Verkabelungsarbeiten von einer Fachkraft ausführen zu lassen, um Übertragungsfehler durch falsche Verkabelung auszuschließen. Sollten Störungen aufgrund mangelhafter Verkabelung auftreten, sind die dadurch resultierenden Entstörungseinsätze von SWN kostenpflichtig.

  • Welche Kabel werden benötigt, um meinen PC und meinen Fernseher anzuschließen?

    Wir empfehlen CAT6- bis CAT7-Kabel, um die gesamte Bandbreite für das Internet übertragen zu können. Im Hinblick auf die Zukunft ist allerdings ein CAT7 empfehlenswert. Für die Verbindung zum Fernseher beziehungsweise DVB-C Receiver empfehlen wir ein Koaxialkabel, das 862 MHz überträgt (z. B. LCD 111 von der Firma Kathrein oder CSA 9539 von Astro). Nur dann kannst du alle Programme empfangen.

  • Kann ich mit der neuen Internetverbindung auch kabellos im Internet surfen?

    Ja! Das von SWN bereitgestellte Endgerät ist ein WLAN-Router.

  • Welche Geräte brauche ich für den Fernsehanschluss?

    • Digitale Programme benötigen einen DVB-C Digital-Receiver. Einige TV-Geräte neuerer Bauart haben den DVB-C Receiver bereits integriert.
    • Pay-TV (ist noch nicht im Angebot enthalten) benötigt voraussichtlich einen Digital-Receiver mit Conax Entschlüsselung.
    • Für Sky setze dich bitte mit Sky direkt in Verbindung. Sky ist über unser Kabel-TV Netz empfangbar.
  • Kann ich meine vorhandenen Telefon-Endgeräte weiter nutzen?

    Ja! Wenn du dein ISDN-Gerät auch in Zukunft nutzen willst, funktionieren die gängigen Leistungsmerkmale in der Regel weiter.

  • Kann ich meine ISDN-Anlage an den SWN-Router anschließen (S0-Bus)?

    Du kannst ISDN-Anlagen mit einem S0-Bus lediglich an unseren Highend WLAN Router anbinden. Die entsprechende Preisliste findest du in unserem Download-Bereich.

  • Mein Haus liegt nicht im Erschließungsgebiet. Muss ich die Kosten für die Erschließung alleine tragen?

    In der Regel musst du die Kosten für die Erschließung alleine tragen. Für einige Außenbereiche gibt es Sonderregelungen. Bitte wende dich sich hierzu an deinen Bürgermeister oder direkt an uns unter 04321 202-2750 oder vertrieb-telko@swn.net.

  • Kann ich mir nach der Vertragslaufzeit mit SWN einen neuen Anbieter auswählen?

    Mit Ablauf der Vertragslaufzeit kannst du selbstverständlich den Anschluss kündigen, einen anderen Anbieter beauftragen oder deinen DSL-Anschluss wieder aktivieren.

  • Kann ich mir die Anschlussdose auch ins Büro im Erdgeschoss verlegen lassen?

    Ja, die Kosten hierfür trägst du. Am besten du beauftragst hierfür eine Fachfirma.

  • Ist die Qualität des Fernsehsignals abhängig von der bestellten Bandbreite?

    Nein! Die Fernsehsignale werden auf einer anderen Frequenz übertragen. Die Signale haben miteinander keine Berührungspunkte. Somit sinkt die TV-Qualität auch nicht, wenn du große Dateien aus dem Internet herunterladen.

  • Welche Bandbreite benötige ich?

    Grundsätzlich kannst du mit allen Leistungspaketen Highspeed-Internet über mehrere Geräte gleichzeitig und ohne Engpässe genießen.

    Je mehr Geräte du in deinem Haushalt nutzt, desto größer sollte das Leistungspaket sein. Je mehr Daten hoch- und runtergeladen werden, desto größer das nötige Leistungspaket.

    Achte bitte darauf, dass dein Computer auch in der Lage sein muss, die hohen Geschwindigkeiten zu verarbeiten (z. B. LAN-Port mit 1 Gbit/s, leistungsfähiger Dual Core Prozessor). Auskunft hierzu gibt dir der Fachhändler.

  • Ich habe jetzt ISDN. Welche Alternative gibt es bei GIGA⁵?

    Du kannst an unsem Endgerät (Router) gängige ISDN-Endgeräte anschließen. Auch bis zu 10 Rufnummern können problemlos übernommen werden. Mit unserer Flatrate telefonierst du unbegrenzt ins deutsche Festnetz. Bei unserem Tarif Home XL ist die moderne Telefonie über Voice over IP (VoIP) inklusive. Bei allen anderen Tarifen kannst du die Option für 5 € mtl. dazubuchen. Solltest du dich für den Telefonanschluss entscheiden, bekommst du 2 Sprachkanäle gratis dazu.

  • Was bedeutet WLAN-Check vom Fachmann?

    Wenn du dich für unsere Hardware entscheidest, bekommst du ohne Aufpreis die beste Technik, um deine heimischen vier Wände optimal mit WLAN zu versorgen. Die WLAN-Ausleuchtung und -Installation übernimmt ein SWN-Techniker für dich!

Fragen rund um die freie Routerwahl

  • Kann ich jeden beliebigen Router verwenden?

    Kundinnen und Kunden, die einen eigenen Router an dem Anschluss von SWN nutzen möchten, müssen darauf achten, dass dieser auch kompatibel mit dem SWN-Glasfasernetz ist. Der Router muss für die Bandbreite geeignet sein, die an deinem Anschluss geschaltet ist. Informationen dazu findest du in den Angaben des Herstellers. Sehr alte Geräte sind gegebenenfalls nicht kompatibel und unterstützen beispielsweise kein IPv6/ DS-Lite.

    Technische Anforderungen an den Router:

    • Internet: Unterstützung von IPv4 sowie IPv6 LAN: 2 x 1000Base-T (2 x Gigabit-Ethernet)
    • Telefonie: Internettelefonie SIP-konform nach RFC 3261
    • Wireless: WLAN 802.11/​b/​g/​n, (besser WLAN 802.11a/​b/​g/​n/​ac) simultan und WPA2-Verschlüsselung
  • Können Bestandskunden einen selbstgewählten Router nutzen?

    Auch unseren Bestandskunden möchten wir die Nutzung eines eigenen Routers ermöglichen. Kontaktiere dafür einfach unseren GIGA⁵-Kundenservice unter 04321 202-2750 oder per E-Mail an vertrieb-telko@swn.net. Wir senden dir anschließend die für die Einrichtung erforderlichen Zugangsdaten.

    Bitte beachte, dass du direkt vor der Anbindung deines eigenen Routers unseren technischen Service unter 04321 202-301 zwecks technischer Umschaltung informierst.

  • Was passiert mit dem vom Techniker installierten SWN-Endgerät?

    Jedem Neukunden und jeder Neukindin wird am Tag der Anschaltung von SWN ein Router eingerichtet und bereitgestellt. Die Kundinnen und Kunden sind nicht Eigentümer des Gerätes und müssen die Router jederzeit für eventuelle Entstörungszwecke aufbewahren und bereit halten. Bei Beendigung des Vertrages musst du das bereitgestellte Gerät an uns zurückzusenden.

  • Warum muss ich meine Telefonie selber einrichten?

    Wer einen eigenen Router am Anschluss von SWN nutzen möchte, ist auch für dessen korrekte Konfiguration verantwortlich. Dazu gehört die Eintragung der richtigen Zugangsdaten für die Telefonie. Das ist Teil der gesetzlichen Vorgaben, mit der dir alle Freiheiten zur Wahl eines eigenen Routers gegeben wird. Wer Hardware nutzt, die von uns bereitgestellt wird, muss sich hingegen nicht selbst um die Einrichtung kümmern. Das übernehmen wir für dich.

  • Kann ich auf Routern von SWN künftig selber Firmware-Updates installieren?

    Das ist nicht möglich, da SWN-Endgeräte weiterhin von uns verwaltet werden. Das bedeutet, dass wir Firmware-Updates weiterhin prüfen und für dich auf unsere Router verteilen. Das gilt natürlich nicht für einen von dir gekauften, kompatiblen Router. Bei dieser bist du selber für die Firmware-Updates verantwortlich.

  • Gibt es auch eine freie Hardware-Wahl für den Fernsehempfang?

    Die neue gesetzliche Regelung betrifft nur die freie Wahl des Routers. Die Hardware für den Fernsehempfang bleibt davon unberührt. Das CI+ Modul und die SmartCard stellt SWN weiterhin zur Verfügung. Die Wahl eines Receivers oder TV-Gerätes mit CI-Slot ist auch heute schon frei.

  • Kann ich eine vorhandenen Router von SWN übernehmen?

    Nein, eine Übernahme ist nicht möglich. Das Gerät stellen wir dir im Rahmen eines Servicevertrages kostenlos bereit, SWN bleibt jedoch Eigentümer. Bei Beendigung des Vertrages musst du das bereitgestellte Gerät an uns zurückzusenden.

  • Gibt es eine Anleitung zur Einrichtung eines eigenen Routers?

    Für die Einrichtung deines eigenen Routers findest du hier die aktuellen Anleitungen am Beispiel der Fritz!Box7490:

    Anleitung Dual Stack (enthält IPV4 und IPV6, seit 03/2018 Standard)

  • Ich habe gekündigt. Wohin soll ich den Router schicken?

    Im Falle einer Kündigung schicke den Router bitte an folgende Adresse:

    Seloca GmbH c/o Stadtwerke NMS
    Barkauer Str. 121
    24145 Kiel

     

Fragen rund um SWN E-Mail

  • Was kostet ein SWN E-Mail-Postfach?

    OptionKosten (mtl.)
    OptionPostfach mit 100 MB Speicherplatz inkl. 1 E-Mail-Adresse und 5 Alias-AdressenKosten (mtl.)kostenfrei
    OptionSpamfilterKosten (mtl.)kostenfrei
    OptionJedes weitere Postfach inkl. 1 E-Mail-Adresse und 5 Alias-AdressenKosten (mtl.)1,00 €
    OptionVirenscanner pro Postfach/E-Mail-AdresseKosten (mtl.)1,50 €
  • Wie bestelle ich eine SWN E-Mail-Adresse?

    Derzeit ist es nicht möglich, SWN E-Mail-Postfächer zu bestellen. Wir arbeiten an einer Lösung und bitten um euer Verständnis.

  • Wie richte ich SWN E-Mail ein?

    Für die zwei am meisten verbreiteten E-Mail-Programme zur Nutzung auf lokalen Endgeräten haben wir für die Nutzer unseres SWN E-Mail-Angebots eine Nutzungsanleitung erstellt: MS Outlook und Mozilla Thunderbird.

    Wir bitten darum, zur Vermeidung von Sicherheitslücken stets die aktuellste Version der Software zu verwenden und die Konfiguration mithilfe dieser Nutzungsanleitung vorzunehmen.

    Wenn das gewährleistet ist, funktionieren Versand und Empfang von E-Mails ohne Schwierigkeiten und auf sicherem Wege (verschlüsselt).

    Eine automatisierte Einrichtung des E-Mail-Kontos hingegen (ohne Anwendung unserer Nutzungsanleitung) führt in aller Regel zu Warnhinweisen des E-Mail-Programms, wonach das angebotene Sicherheitszertifikat nicht vom Ersteller (SWN) stammt. Hintergrund dieses Hinweises ist, dass SWN E-Mail-Dienste über den Vordienstleister wilhelm.tel bezieht und wir das von wilhelm.tel angebotene Sicherheitszertifikat verwenden.

    Dieses ist für das SWN E-Mail-Angebot authentisch und sicher.

    E-Mail-Programme wie Outlook und Thunderbird weisen gleichwohl auf eine vermeintliche Sicherheitslücke hin, die tatsächlich aber nicht existiert. SWN garantiert seinen Kundinnen und Kunden auf diesem Wege ausdrücklich für die sichere Verwendung des auf unserem Server eingerichteten Sicherheitszertifikats von wilhelm.tel.

    Bitte nimm die Konfiguration daher gemäß unserer Nutzungsanleitung vor, dann werden MS Outlook bzw. Mozilla Thunderbird keine falschen Warnhinweise abgeben und die sichere, verschlüsselte Kommunikation Ihrer E-Mail-Kommunikation über unsere Server ist gewährleistet. Vielen Dank!

    Rückfragen richte bitte per Mail an datenschutz@swn.net.

     

    Die Anleitungen kannst Du Dir hier herunterladen:

    Kurzanleitung für Ihren Zugang zu SWN E-Mail
    Benutzerhandbuch SWN E-Mail

    Postfach in Outlook einrichten
    Postfach in Thunderbird einrichten

Fragen zur Rechnung

  • Wie kann ich meine Rechnungsanschrift ändern?

    Bitte sende uns hierzu eine schriftliche Information inkl. neuer Rechnungsanschrift. Gerne auch per E-Mail an glasfaser@swn.net oder an SWN Stadtwerke Neumünster GmbH, TKC-S Kundenservice, Bismarckstr. 51, 24534 Neumünster.

  • Wieso wird der aktuelle Monat im Folgemonat abgerechnet?

    Die Rechnungsstellung erfolgt rückwirkend, da die von dir geführten Telefonate erst nachträglich abgerechnet werden können.

  • Wieso erhalte ich nach Ende der Vertragslaufzeit noch eine Rechnung?

    Durch die rückwirkende Erstellung der Rechnungen kommt es auch nach Kündigungsdatum und Ende der Vertragslaufzeit zu einer Rechnungsstellung. Die Rechnung ist korrekt. Bitte buch diese nicht zurück, es können hier Gebühren für dich entstehen. Setz dich bei Rückfragen gerne mit uns unter der Kontaktrufnummer 04321 202-2750 in Verbindung.

  • Wieso habe ich eine neue Kundennummer auf der Rechnung stehen?

    Durch eine Systemumstellung im September 2020, welche auch dich betroffen hat, haben wir neue Kundennummern vergeben.

  • Werden meine Überweisungen trotz Angabe der alten Kundennummer meinem Kundenkonto zugeordnet?

    Auch bei Angabe der alten Kundennummer, werden alle Zahlungen korrekt verbucht. Solltest du Fragen dazu haben, melde dich gerne unter der Rufnummer 04321 20-1381.

  • Wieso wird der gesamte Monat als Abrechnungszeitraum angegeben, obwohl ich erst seit Mitte des Monats Kund*in bin?

    Der Abrechnungszeitraum erfolgt immer monatsweise, die Berechnung der Grundgebühren erfolgt dabei aber immer tagesgenau.

  • Wieso werden die Beträge, die auf der Auftragsbestätigung stehen, nicht auf der Rechnung ausgewiesen?

    Auf der Rechnung werden immer Nettobeträge ausgewiesen. Die Bruttobeträge aus der Auftragsbestätigung ergeben sich durch die Ergänzung der geltenden Mehrwertsteuer.

  • Was bedeutet Forderungen/Guthaben?

    Hierbei handelt es sich um offene Forderungen oder Guthaben bei uns. Solltest du dazu Fragen haben, wende dich gerne unter der Rufnummer 04321 202-1381 an uns.

  • Wo sehe ich meine Kündigungsfristen?

    Deine Kündigungsfristen siehst du auf deiner Rechnung ganz am Ende.
    Überlegst du zu kündigen? Ruf uns vorher gerne unter der Rufnummer 04321 202-2750 an!

  • Wo sehe ich, ob der Rechnungsbetrag abgebucht wird oder überwiesen werden muss?

    Am Ende der Rechnung wird ausgegeben, ob wir den Rechnungsbetrag von deinem Konto abbuchen oder du diesen an uns überweisen musst. Es wird auch der Termin der Abbuchung bzw. der Fälligkeitstermin der Zahlung mit angegeben.

  • Warum bekomme ich keine Rechnungen aber eine Mahnung?

    Rechnungen werden - wenn nicht anders von dir gewünscht - standardmäßig über das Rechnungs-Online-Portal zur Verfügung gestellt. Mahnungen werden immer per Post zugestellt. Liegen dir keine Zugangsdaten vor? Wenden dich gerne unter der Rufnummer 04321-202 2750 an uns.

  • Kann ich meine Rechnungen per E-Mail erhalten?

    Nein, leider gibt es derzeit keine Möglichkeit für uns, dir die Rechnungen per E-Mail zu zusenden.

  • Was muss ich tun, damit meine Rechnungen zukünftig abgebucht werden?

    Erteil uns die Einzugsermächtigung und sende uns einfach unser SEPA Lastschriftformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu. Alternativ kannst du uns auch gerne einen unterschriebenen Zweizeiler per E-Mail oder per Post zuschicken.

  • Warum wird der Rechnungsbetrag nicht zum Ersten des Monats abgebucht?

    Die Abbuchung des Rechnungsbetrages erfolgt immer nach der Fälligkeit. Eine Umstellung der Abbuchung auf ein Wunschdatum ist leider nicht möglich. Wir weisen hier auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin.